Sie möchten eine Therapie in Anspruch nehmen?
Als Heilmittelerbringer dürfen wir die Therapien nur mit einer ärztlichen Verordnung / einem Rezept durchführen. Ihr behandelnder Hausarzt oder Facharzt (Kinderarzt, HNO, Neurologe, etc.) kann die Therapie veranlassen.
Bei Bedarf stellt der Arzt Ihnen eine Heilmittelverordnung über die Durchführung einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie aus. Auf Basis dieser Verordnung werden wir dann tätig: zunächst erfolgt ein Erstgespräch und eine Diagnostik als Grundlage für die folgende Therapieplanung über die therapeutischen Maßnahmen.
Möchten Sie sich oder Ihr Kind anmelden
oder haben Sie fragen? Rufen Sie uns einfach an
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Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu 100% die Kosten für die Befunderhebung sowie Therapiesitzungen und Hausbesuche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres. Ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung von 10 % auf alle Leistungen zzgl. 10 € Rezeptgebühr an.
Bei Privatversicherten richtet sich die Erstattung nach den jeweiligen Vertragsvereinbarungen.